Die Regierung von Katalonien hat ihre Tourismussteuer neu geregelt.
Von der neuen Steuer sind alle Kreuzfahrtpassagiere, welche in Barcelona an Land gehen, sowie auch alle Mieter mit Ferienwohnungen oder –häusern betroffen.
Bereits am 28. März 2017 wurde diese neue Regelung beschlossen und trat nahezu überfallsartig bereits am 1. April 2017 in Kraft. Bisher waren alle Kreuzfahrt-Urlauber, die sich weniger als zwölf Stunden in Barcelona aufhielten, von der Tourismussteuer befreit. Seit dem 1. April müssen auch sie 0,65 Euro bezahlen. Bei längeren Aufenthalten in der Stadt – werden wie schon bisher die 2,25 Euro pro Tag fällig.
Deutlicher massiver sind allerdings die sogenannten „Selbstversorger-Unterkünfte“ betroffen, denn für sie wurde die Steuer gleich um satte 246 Prozent erhöht: Wer in einer Ferienwohnung übernachtet, zahlt seit 1. April 2,25 Euro pro Erwachsenem und Tag – und damit genau so viel wie in einem Fünf-Sterne-Hotel. Im restlichen Katalonien muss wer eine Selbstversorger-Unterkunft bezieht, nun 0,90 statt 0,45 Euro pro Person und Nacht entrichten.
Unabhängig vom Datum der Buchung werden die neuen Steuersätze fällig. Urlauber bezahlen die Gebühr direkt bei der Ankunft vor Ort in der Unterkunft. Sie gilt dann für die ersten sieben Nächte. Des Weiteren fällt die Abgabe einer Mehrwertsteuer in Höhe von 10 Prozent an.